Theoretische Ausbildung

Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist grundsätzlich Pflicht. Die Mindestdauer ist, je nach beantragter Klasse, verschieden. Für die Klasse B (Pkw) sind es 14 Themen zu je 90 Minuten, für die Motorradklassen A2 (ab18) oder A (ab 24) sind es 16 Themen zu je 90 Minuten und für beide Klassen gleichzeitig (also B & A2 oder B & A) sind es dann entsprechend 18 Themen zu je 90 Minuten. 

Hierbei wird unterschieden zwischen dem "Grundwissen" (=12 Themen) und dem "Zusatzstoff", der für die einzelnen Klassen zusätzlich zum Grundwissen vorgeschrieben ist. Dies sind für die Klasse B = 2 Themen und für die Klasse A2/A = 4 Themen.

Wir bieten die Theorie als Ferien-Intensivkurse an, in denen innerhalb eines kurzen Zeitraums an 7 -10 Tagen jeweils 2 Themen à 90 Minuten besucht werden. Wir bieten aber auch normale Theoriekurse an, in denen wöchentlich 2 x jeweils 1 Thema à 90 Minuten stattfindet.

Alle Kurse sind auf 7 Teilnehmer begrenzt.

Hinweis für Klasse B-Interessenten:  Alle Kurse für 2023 sowie der Winterferienkurs 24 sind ausgebucht. Ab dem 04.10.23 sind Anmeldungen für den Osterferien-Intensivkurs 2024 (=25.03. - 04.04.24) möglich.

Motorrad-Fahrerlaubnis-Erweiterungen mit Ausbildungs-Bonus:  Bei gewünschten Erweiterungen der Klasse B um die Motorradklasse A2 (ab 18 J.) oder A (ab 24 J.), wie auch bei einer Erweiterung von A1 auf A2 oder A2 auf A bei weniger als 2-jährigem Vorbesitz der A1 oder A2, halbiert sich die Anzahl der in der Grundtheorie notwendigen Theoriestunden auf nur 6. Dies gilt auch bei einer Erweiterung von A1 auf Klasse A. Das Mindestalter ist hierbei immer zu beachten.

Der Theoriekurs für die Saison 2023 ist bereits ausgebucht. Motorrad-Fans, die ihre vorhandene Fahrerlaubnis gern im Jahr 2024 um die Klasse A2/A erweitern wollen, bieten wir vom 13.11. bis 13.12.2023 einen passenden Theoriekurs an mit dem Ziel, im Winter die theoretische Prüfung zu absolvieren und dann im Frühjahr 2024 sofort mit der Praxis zu starten. Anmeldungen nehmen wir gern an. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt!

Übrigens: Damit du dich optimal auf deine theoretische Prüfung vorbereiten kannst, erhältst du von uns ein umfangreiches Lern-APP-Set incl. Lehrbuch. 

Vereinfachte Erweiterung von A1 auf A2 oder A2 auf A:   

Bei Erweiterungen nach 2-jährigem Vorbesitz von einer Motorradklasse auf die nächsthöhere Klasse (= stufenweiser Zugang) entfällt die theoretische Ausbildung. Auch eine theoretische Prüfung ist nicht vorgeschrieben! Weiteres siehe auch unten zum Kapitel "Praktische Ausbildung".  

ACHTUNG: Besondere Möglichkeit für Inhaber der Klasse B (bzw. 3) - die ihre Fahrerlaubnis schon vor dem 01.04.1980 erhalten haben. 

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B (alt=3), die diese vor dem 01.04.1980 erworben haben, besitzen damit auch die Fahrerlaubnis für Krafträder der Klasse A1. Dadurch besteht seit dem 19.01.2013 die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis im Rahmen des sogenannten "stufenweisen Zugangs" auf die nächsthöhere Klasse A2 zu erweitern. Dies alles geschieht ohne eine theoretische Ausbildung und ohne theoretische Prüfung!

Es ist lediglich eine verkürzte praktische Prüfung erforderlich, wofür eine entsprechende Vorbereitung durch uns erfolgt. Wir informieren gern über den Ablauf. 

Praktische Ausbildung 

Der Umfang der praktischen Grundausbildung ist bei jedem Fahrschüler individuell. Die endgültige Anzahl deiner benötigten Fahrstunden für die Grundausbildung kann daher nicht von uns von vornherein vorhergesagt oder gar festgelegt werden. Dies wäre auch gesetzwidrig, weil jede Ausbildung letztlich durch das eigene Talent geprägt ist. Und das ist ja auch völlig normal, denn es liegt in der Natur des Menschen, unterschiedliche Talente zu haben. Aber - jeder kommt ans Ziel. Und das haben wir immer fest im Blick. Egal ob in der Theorie oder in der Praxis.

Lediglich die Sonderfahrten sind in ihrer Art und Anzahl vom Gesetz vorgeschrieben. Sie umfassen in den Klassen B und A jeweils 4 Autobahnfahrten, 5 Überlandfahrten und 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten und dürfen erst zum Ende der Ausbildung durchgeführt werden.

Diese Sonderfahrten sind übrigens auch bei Fahrerlaubnis-Erweiterungen von der Klasse B auf die Motorradklassen A2 oder A (ab 24 J.) Pflicht.  

NEU ab 01.04.2021: Automatikregelung Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 (B197):

Mittels einer Schaltwagen-Kompetenzschulung (=mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten) im Laufe der Ausbildung, die mit einer kurzen Testfahrt abgeschlossen wird, kann die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 erworben werden. Sie ermöglicht es, auch Fahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe zu fahren, obwohl der größte Teil der Ausbildung und die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt wurden. Wer diese Variante nutzen möchte, sollte sie bei der behördlichen Beantragung der Fahrerlaubnis möglichst gleich mit angeben. Fragen zur Ausbildung und der behördlichen Beantragung beantworten wir sehr gern.

Fahrerlaubnis-Erweiterungen mit Ausbildungsbonus:  

Bei folgenden Fahrerlaubnis-Erweiterungen verringert sich die Anzahl der notwendigen Sonderfahrten auf 2 Autobahnfahrten, 3 Überlandfahrten und 1 Nachtfahrt zu je 45 Minuten: 

  • Klasse A1 auf Klasse A (ab 24)
  • Klasse 3 bzw. B (Erlangung vor dem 01.04.80) auf Klasse A 
  • Klasse A1 auf Klasse A2 (ab 18), wenn Vorbesitz der Klasse A1 weniger als 2 Jahre beträgt
  • Klasse A2 auf Klasse A (ab 24), wenn Vorbesitz der Klasse A2 weniger als 2 Jahre beträgt
  •  

NEU  - der stufenweise Zugang in die nächsthöhere Motorradklasse: 

Bei Erweiterungen nach 2-jährigem Vorbesitz einer Motorradklasse auf die nächsthöhere Motorradklasse (=stufenweiser Zugang), entfällt nicht nur die theoretische sondern auch eine praktische Ausbildung. Wir führen mit dir aber eine 90-minütige Fahrerkompetenzdiagnose durch. Danach beurteilt sich, ob und wofür ggf. noch eine gezielte Prüfungsvorbereitung erforderlich ist. Abschließend wird von der zuständigen Prüfstelle lediglich eine zeitreduzierte praktische Prüfung abgenommen.

Lass dich von uns beraten! 

Prüfungen 

Deine theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters ablegen, wenn

  • dein Fahrerlaubnisantrag von der Führerscheinstelle genehmigt wurde,
  • du den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht hast und
  • deine Lern-APP eine Prüfungsreife von mindestens 96% anzeigt

Eine theoretische Prüfung entfällt übrigens bei dem stufenweisen Zugang in die nächsthöhere Motorradklasse (siehe oben).

Deine praktische Prüfung darfst du frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für deine Führerscheinklasse ablegen, wenn

  • du die theoretische Prüfung erfolgreich bestanden hast und
  • du deine Ausbildung, bestehend aus einer Grundausbildung und den vorgeschriebenen Sonderfahrten, vollständig abgeschlossen hast.